Wichtige Informationen zur Durchführung von Reisebusfahrten in Zeiten von Corona

Liebe Reisegäste,

auf Grund der aktuellen Bestimmungen der Landesregierung sind Busreisen ab dem 14. Juni endlich wieder erlaubt. Wir freuen uns sehr, mit Ihnen gemeinsam wieder auf Reisen gehen zu können – wir alle haben so lange darauf gewartet.

Da es aktuell noch ein paar Einschränkungen gibt, hier die wichtigsten Informationen:

  1. Geimpft?
    Falls Sie bereits vollständig geimpft sind, reicht es aus, wenn Sie bei der Abfahrt den Nachweis (z.B. Impfausweis) zeigen. Mehr ist nicht erforderlich.
  2. Nicht Geimpft?
    Hier benötigen Sie bei der Abreise eine Bescheinigung über einen negativen Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Diesen erhalten Sie vollkommen kostenfrei an sehr vielen Stellen.
  3. Bereits Genesen?
    Sie waren bereits an Corona erkrankt?· Bis 6 Monate nach der Infektion reicht ein Nachweis über die Infektion aus. Fragen Sie hierzu Ihren Arzt oder das Gesundheitsamt.· Ihre Infektion ist länger als 6 Monate her: dann gilt die Testpflicht (siehe Punkt 2)· Ihre Infektion ist länger als 6 Monate her, aber Sie haben bereits eine Impfung erhalten: dann entfällt für Sie die Testpflicht.

Es ist also sehr einfach und wir freuen uns sehr darauf, mit Ihnen gemeinsam wieder starten zu können.

Bleiben Sie gesund, Ihr Team von Fehmann-Reisen.